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Ausführungsgesetz in Bayern
Teile diesen Beitrag:In Bayern wurde im Rahmen des neuen Glücksspielstaatsvertrags das Ausführungsgesetz verabschiedet. Mit überwiegender Mehrheit bewilligte die Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen, die in der neuen Gesetzgebung verankert sind. Als großer Fürsprecher zeigte sich die regierende CSU zufrieden und erklärte, dass es bei dem Ausführungsgesetz primär um den Spieler- und Betrugsschutz gehe.
Einbettung in Landesrecht
Der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) tritt am 01. Juli 2021 endgültig in Kraft. Im Vorfeld musste der Gesetzesentwurf viele bürokratische Herausforderungen meistern, um überhaupt eine valide Chance zu haben, den bestehenden Rechtsrahmen abzulösen. Eine große Hürde stellte vor allem der Ratifizierungsprozess dar, der alle 16 Landtage in der Bundesrepublik durchlaufen musste. Konkret ging es dabei um die Entscheidung der Bundesländer, den GlüStV in das entsprechende Landesrecht einzubetten. Zwar war die Ratifizierung in allen Bundesländern erfolgreich, eine praxisorientierte Umsetzung steht aber in großen Teilen noch aus. Die bayrische Regierung hat sich nun der Sache angenommen und das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag auf den Weg gebracht.
Das Gesetz greift viele Maßnahmen des neuen Glücksspielrechts auf und formuliert wichtige landesrechtliche Regulierungen. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung der Mindestabstände zwischen Spielhallen, die bundesweit für viel Diskussionsstoff sorgte. Politik, Experten und Akteure der Glücksspielindustrie waren in diesem Bereich oftmals verschiedener Ansichten. In Bayern wird jedoch nach einem ausführlichen Austausch zwischen den jeweiligen Parteien an den Mindestabständen festgehalten. Darüber hinaus wird an die Anbindung von Spielhallen und Gastronomieeinrichtungen an das Spielersperrsystem OASIS im Ausführungsgesetz festgehalten. Gleiches gilt auch für den Umgang mit geltenden Erlaubnissen und Mehrfachkonzessionen für Spielhallen.
Mindestabstände: Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht einen Mindestabstand von 350 Meter zwischen Spielhallen vor. Die Regelung stieß in vielen Bundesländern auf Unmut, weil durch die Abstände vielen Einrichtungen schließen müssten. Branchenverbände appellierten regelmäßig an die jeweilige Landesregierung, in diesem Bereich eine Sonderregelungen auf die Beine zu stellen. Auch wenn Bayern dieser Bitte nicht nachgab, reduzierte die nordrhein-westfälische Regierung zuletzt den Spielhallen-Mindestabstand auf 100 Meter.
CSU gibt Erklärung ab
Als regierende Partei war die CSU maßgeblich für die Umsetzung des Ausführungsgesetzes verantwortlich. Gegenüber den Medien erklärte die Abgeordnete Petra Guttenberger, worum es konkret bei dem neuen Gesetz geht und welchen Effekt sich die Regierung erhofft. So führte die CSU-Politikerin an, dass ihre Partei speziell den Spielerschutz und den Betrugsschutz durch die Verabschiedung des neuen Rechtsrahmens stärken wolle. Eine große Rolle nehme dabei die Legalisierung des Online-Glücksspiels ein, das bis dato nicht reguliert wurde.
Mit dem Ausführungsgesetz wolle die bayrische Landesregierung das wachsende Online-Segment nun jedoch in strukturierte Bahnen lenken. Laut Guttenberger habe man eine Rechtsgrundlage geschaffen, die drei weiteren Spielhallen eine staatliche Konzessionen im Freistaat erteilt. Die offiziellen Lizenzen seien dabei befristeter Natur und unterliegen – wie im GlüStV vorgesehen – bestimmten Qualitätsstandards. Die CSU-Politikerin gab diesbezüglich zu Protokoll, dass man mit dem bayrischen Sonderweg die Zukunft der Spielhallen sichern wolle.
Wirtschaftlichkeit & Spielerschutz: Nach den Ausführungen der CSU-Landtagsabgeordneten wird deutlich, dass die bayrische Regierung mit dem neuen Gesetz die Wirtschaftlichkeit der Glücksspielbranche in Einklang mit dem Schutz der Spieler bringen wollen. Dafür seien restriktive und strukturelle Maßnahmen unabdingbar.
Kritik von den Grünen
Da das Ausführungsgesetz mit überwiegender Mehrheit verabschiedet wurde, herrscht im bayrischen Landtag im Großen und Ganzen Einigkeit bei dieser Thematik. Entsprechend zeigten sich auch die Grünen zufrieden. Speziell die Wiederöffnung der hiesigen Spielbanken und Spielhallen, die durch die Corona-Pandemie mehrere Monate geschlossen bleiben musste, stimmte den Abgeordneten Tim Pargent freudig. So sei es essenziell, dass die Spielerschaft wieder auf ein legales und reguliertes Spielangebot zurückgreifen können, da viele Menschen während des Lockdowns auf aggressiv auftretende und recht zweifelhafte“ Online-Casinos ausgewichen seien.
Gleichwohl des positiven Grundtenors kritisierte Pargent auch einige Bereiche des Ausführungsgesetzes. Die strikte Einhaltung der Mindestabstände von 350 Meter sei zwar grundsätzlich der richtige Weg, dennoch müsse die gesetzliche Maßnahme ausgeweitet werden. So fordert der Landtagsabgeordnete, dass auch zwischen den Spielhallen und sensiblen Einrichtungen wie Suchtberatungsstellen, Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen ein Mindestabstand geschaffen werden muss.
Grünen enthalten sich: Auch wenn die Grünen dem Ausführungsgesetz grundsätzlich positiv gegenüberstehen, hatten sie in einigen Punkten verschiedene Ansichten. Aus diesem Grund enthielt sich die Partei bei der Abstimmung. So sei zwar der grundsätzliche Regierungsansatz gut, allerdings fehlte es laut Tim Pargent der Landesregierung das nötige Durchsetzungsvermögen. Der Einfluss durch die Glücksspiellobby sei im Zuge der Gesetzesentwicklung zu groß gewesen, so dass die Regierung nicht frei hätte handeln können.
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